Beratung

Michael Kaufmann BeratungNicht nur Krankenhäuser, sondern auch Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken müssen einen Hygiene-Berater beschäftigen. Dies schreiben die Hygieneverordnungen der Länder wie z.B. die Niedersächsische NMedHygVO oder die Bremer HygInfVO verbindlich vor.

Sogar der erforderliche Stundenumfang ist verbindlich geregelt. Der Berater muss allerdings kein Fest-Angestellter sein. Die Beratung kann auch durch eine externe Hygienefachkraft abgedeckt werden. Durch meine lange Berufserfahrung und die Tätigkeit in vielen verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhaus, Rehazentren, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Gesundheitsamt) und eine gute Vernetzung bin ich stets auf der Höhe der Zeit.

Egal ob es um die Routine wie die Erstellung von Hygiene- und Desinfektionsplänen geht, eine Bauberatung oder einen Noro-Ausbruch im Pflegeheim – ich bin jederzeit ansprechbar und stehe Ihnen zur Seite.

 

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular.

 

Hinweis: mein Beratungsangebot schließt Krankenhäuser im Land Bremen und ambulant operierende Arztpraxen im Stadtgebiet Bremen aus.